So läuft der Glasfaser-Ausbau ab
- Vorvermarktung. Der Netzbetreiber kündigt den Ausbau an und sammelt Vorverträge. Viele bauen nur, wenn ein bestimmter Anteil der Haushalte unterschreibt.
- Hausanschluss. Eigentümer stimmen dem Anschluss des Gebäudes zu. Die Bedingungen, auch zu Kosten, legt jeder Netzbetreiber selbst fest; in der Vorvermarktung ist der Hausanschluss oft günstiger als später.
- Bau und Inhausverkabelung. Die Leitung kommt bis ins Haus, im Mehrfamilienhaus weiter bis in die Wohnungen. Am Ende sitzt dort eine Glasfaserdose (Gf-TA).
- Freischaltung. Der Anbieter schaltet den Anschluss zu einem Termin frei. Erst dann sollte der alte Vertrag enden.
Der Vorvertrag und die Mindestlaufzeit
Wer in der Vorvermarktung unterschreibt, schließt einen gewöhnlichen Telekommunikationsvertrag. Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen (§ 56 TKG) und beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Freischaltung. So hat es der Bundesgerichtshof am 8. Januar 2026 entschieden (III ZR 8/25).
Das bedeutet: Zieht sich der Ausbau hin, ist ein Teil der Mindestlaufzeit bei der Freischaltung schon vorbei. Notieren Sie das Datum Ihrer Unterschrift; der Planer oben rechnet damit.
Was mit dem alten DSL-Vertrag passiert
Ein Sonderkündigungsrecht wegen Glasfaser gibt es nicht. Ihr DSL-Vertrag läuft bis zum Ende seiner Mindestlaufzeit weiter. Danach ist er jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar, auch wenn er vor Dezember 2021 geschlossen wurde.
- Mindestlaufzeit schon vorbei: Kündigen Sie, sobald der Freischalttermin bestätigt ist, zu einem Datum kurz danach.
- Mindestlaufzeit läuft noch: Kündigen Sie fristgerecht zum Laufzeitende. Bis dahin zahlen Sie beide Anschlüsse. Fragen Sie den neuen Anbieter nach einem späteren Start oder Freimonaten.
- Neuer Anbieter: Beauftragen Sie den Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme. Dann kündigt der neue Anbieter für Sie. Mehr als einen Arbeitstag ohne Dienst darf es dabei nicht geben (§ 59 TKG).
Glasfaser im Mietshaus
Mieter können Glasfaser nur nutzen, wenn das Gebäude angeschlossen ist. Darüber entscheidet der Eigentümer. Baut ein Netzbetreiber ein Haus erstmals mit Glasfaser bis in die Wohnungen aus, darf der Vermieter dafür ein Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Betriebskosten umlegen (§ 72 TKG):
| Regel | Grenze |
|---|---|
| Höchstbetrag pro Jahr | 60 Euro je Wohnung |
| Höchstbetrag insgesamt | 540 Euro je Wohnung |
| Dauer | bis zu 5 Jahre, ausnahmsweise bis zu 9 Jahre |
| Voraussetzung | erstmaliger Ausbau mit Glasfaser bis in die Wohnungen, Anschluss an ein Netz mit sehr hoher Kapazität |
Eine Änderung des TKG hat das Bundeskabinett am 10. Juni 2026 beschlossen; sie ist noch nicht in Kraft. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald sie gilt.
Open Access: Wer darf das Netz nutzen?
Viele Glasfasernetze stehen nicht nur ihrem Erbauer offen. Bei Open Access mieten andere Anbieter das Netz und verkaufen eigene Tarife darüber. Dann haben Sie auf derselben Leitung die Wahl zwischen mehreren Marken, ähnlich wie bei DSL. Welche das an Ihrer Adresse sind, zeigt der Vergleich.
Quellen
- BGH, 8. Januar 2026, III ZR 8/25 (Verbraucherzentrale)
- § 56 TKG: Vertragslaufzeit (BNetzA)
- § 59 TKG: Anbieterwechsel
- § 72 TKG: Glasfaserbereitstellungsentgelt
- Gigabitbüro: TKG-Änderungsgesetz 2026
Stand: 2. Oktober 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.